In der Vergangenheit sind viele Gebäude nach §34 BauGB entstanden, d.h., sie sind unstrittig bzw. oft strittig genehmigt worden, weil sie sich nach Art und Maß in eine Lücke einzufügen hatten.
Leider haben dabei viele Bauherren zu oft wenig Wert auf die Qualität der Materialien und deren Verarbeitung gelegt :-(.
Auch mit erlassenen Gestaltungssatzungen und beschlossenen Bebauungsplänen kann man leider nicht ein hochwertiges Erscheinungsbild erzwingen.
Bei dem künftigen Erscheinungsbild im Zentrum Heringsdorf sollten wir uns grundsätzlich dazu verständigen, wie Fassaden von Neubauten oder auch bei erneuten Sanierungen aussehen sollen.
( Siehe Vergleich bei dem Bauherrn R. S.Steinhoff bei der Ahlbecker Seestraße 12 mit seinem Bansiner HOTEL-Neubau "Kaiserstrand" )